Quartier

Quartierordnung

Quartierordnung als Pdf

Adressen:

Dr. Körner Schulen
Hans-Schickelgruber-Str. 4
3100 St. Pölten
Jahnturnhalle
Jahnstraße 15
3100 St. Pölten

Die Quatiere können am Freitag den 2.6.2023 ab 16:00 Uhr bezogen werden.

Zufahrt / Parkplätze:

Parkplätze sind im Umfeld der Schule ausreichend vorhanden. Einige Parkplätze werden für den Veranstalter bzw. die Essensanlieferung reserviert werden.

Hinweisschilder beachten!

Die Zufahrt und die Notausgänge sind zu jeder Tages- und Nachtzeit freizuhalten.

Zutritt:

Das Betreten der Schule ist nur mit Turnfestarmband gestattet.

Kaution:

Jeder Verein hat eine Kaution in der Höhe von € 100,00 bei der Anmeldung in der Festkanzlei zu hinterlegen. Die Rückgabe erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Quartiers.

Quartierverantwortung:

Jeder Verein hat beim Bezug der Quartiere einen Verantwortlichen für die Quartierbetreuung zu nennen. Der Quartierverantwortliche ist innerhalb seines Vereines für die Einhaltung der Quartierordnung und allfälliger Anweisungen der Quartierleitung zuständig und haftet für Schäden im Gebäude.

Der ursprüngliche Zustand ist beim Bezug durch mehrere Fotos des Quartierverantwortlichen festzuhalten. Nach dem Ende des Festes ist die ursprüngliche Aufstellung wieder herzustellen. Dies muss durch Fotos am Handy für die Quartierleitung überprüfbar sein.

Sauberkeit:

Die Quartiere dürfen weder mit Straßenschuhen noch mit im Freien benutzten Turnschuhen betreten werden. Auf die Sauberkeit in den Gängen und WC´s ist zu achten. Bei Bedarf stehen bei der Quartierleitung Putzmittel und Reinigungsgeräte zur Verfügung.

Mülltrennung:

In den Quartieren sind Behälter für Papier, Kunststoff und Restmüll aufgestellt. Die Müllsäcke sind vor der Rückgabe in den entsprechenden Mülltonnen am Müllsammelplatz vor der Schule zu entsorgen. In den Schulen wird auf Mülltrennung besonderer Wert gelegt!

Hunde und Fahrräder:

Hunde und Fahrräder dürfen nicht in die Schulen mitgenommen werden.

Notausgänge / Brandschutz:

Notausgänge sind freizuhalten und dürfen weder innen noch außen verstellt werden. Die ausgehängten Brandschutzpläne sind zu beachten und die Brandschutzordnung ist einzuhalten.

Wachdienst:

Für die Schulen gibt es während der Nachtruhe einen Wachdienst. Tagsüber werden die Zugänge versperrt. Den Anweisungen des Wachdienstes ist Folge zu leisten.

Ess- und Trinkverbot:

In den Turnsälen ist Essen und Trinken verboten.

Lärm:

Lärmen und lautes Hören von Musik ist in den Sälen verboten.

Rauch- und Alkoholverbot:

Innerhalb der Schulen herrscht absolutes Rauch- und Alkoholverbot.

Nachtruhe und Quartiersperre Dr.-Körner-Schule:

Die Nachtruhe beginnt am Freitag um 21:00 Uhr, am Samstag um 22:00 Uhr und endet jeweils um 6:00 Uhr. Während dieser Zeit ist in der Schule jeglicher Lärm untersagt.

Die Torsperre ist jeweils 1 Stunde nach der Nachtruhe.

Während der Eröffnung, der Wettkämpfe, des Schauturnens, des Volkstanzfestes und der Schlussfeier sind die Schulen gesperrt.

Nachtruhe und Quartiersperre Jahnturnhalle:

Die Nachtruhe beginnt am Freitag um 22:00 Uhr, am Samstag um 23:00 Uhr und endet um 6:00 Uhr. Während dieser Zeit ist in den Hallen jeglicher Lärm untersagt.

Die Torsperre ist jeweils 1 Stunde nach der Nachtruhe.

Wertgegenstände / Fundbüro:

Wertgegenstände (Geld, Uhren, Schmuck, Ausweise, etc.) sollten nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Der ÖTB, der Festausschuss, die Quartierleitung und alle Amtswalter und Helfer übernehmen keinerlei Haftung für Vermögensgegenstände aller Art.
Fundgegenstände können bei der Festkanzlei abgegeben bzw. abgeholt werden.

Quartierrückgabe:

Der Quartierverantwortliche hat die ordnungsgemäße Räumung des zugewiesenen Bereichs der Quartierleitung (Werner Daurer 0699 140 44 841) zu melden. Die Bereiche sind in gereinigtem Zustand „besenrein“ zu übergeben. Der ursprüngliche Zustand ist wieder herzustellen und der Quartierleitung mittels Fotos am Handy zu belegen.

Bei nicht ordentlich übergebenem Quartier behält sich die Festleitung entsprechende Maßnahmen vor (nicht Ausfolgen der Siegeszeichen, Einbehalten der Kaution).

Die Räume können in folgenden Zeiträumen zurückgegeben werden:

Sonntag 4.6.2023 in der Zeit von 8:00 bis 09:30 Uhr und in Ausnahmefällen 11:30 bis 12:00 Uhr.

2.-4. Juni 2023